Statuten der ESCUDO-EWIV
(nachstehend EWIV genannt)
a) ist die Zusammenarbeit der Mitglieder und der assoziierten Mitglieder als Partner in allen Fragen der grenzüberschreitenden Kooperation zum Austausch von Dienstleistungen und Waren (Investitionsgütern), die bei der Umsetzung der gemeinsamen Unternehmensziele der einzelnen Mitglieder Anwendung finden. Insbesondere fördert die EWIV den grenzüberschreitenden Austausch Ihre Mitglieder und koordiniert dabei gegenseitige Unterstützungs- und Hilfsleistungen. Dabei können auch Geschäftsvorgänge von Mitglieds- und Drittfirmen jeweils per Outsourcing an die EWIV übertragen werden. b) Die Unterstützung anderer Europäischer Wirtschaftlicher Interessenvereinigungen (EWIVs) in der rechtlichen Kommunikation mit nationalen Behörden. Dies umfasst insbesondere die Information und Aufklärung der Behörden über die gewollte EU-Legislative, die die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen einer EWIV betrifft. c) Ebenso ist die Geschäftsentwicklung (Business Developement) Gegenstand der Vereinigung, wie auch die Förderung der Synergien zwischen den Mitglieds- und eventuellen dritten Unternehmen wie auch beteiligten Vereinen und Stiftungen, um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Dafür baut die EWIV auch ein Netzwerk von assoziierten Mitgliedern inner- und außerhalb Europas auf. d) Ferner kann die EWIV-Funktionen für die Mitglieder im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Personalaustausch übernehmen e) Gegenstand kann auch die effiziente Bündelung von Zuwendungen der Mitglieder sowie Dritter an gemeinnützige Einrichtungen sein. f) Die EWIV kann als Marketing-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre (assoziierten) Mitglieder oder die mit Ihnen vertraglich verbundenen Organisationen tätig werden. Die EWIV kann Leistungen Ihre Mitglieder für diese direkt auf eigene Konten der EWIV abrechnen und durch die EWIV begleichen lassen. g) Gegenstand der EWIV ist auch der internationale Erfahrungs- und Informationsaustausch, die Abhaltung von eigenen bzw. für Dritte veranstaltete Workshops, Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen sowie die Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen öffentlichen, privaten und Nichtregierungsorganisationen. h) Die EWIV kann unselbständige Projektbüros oder Informationsstellen eröffnen. i) Die EWIV kann auch geistiges Eigentum (Copyrights, Patente, Marken, Lizenzen, Franchising rechte, Zukunftsprojekte usw. im eigenen Namen, für Mitglieder oder Dritte verwalten, verwerten oder anwenden. Dafür werden Rücklagen gebildet, die zu Verwirklichung investiert werden. j) Des Weiteren darf die EWIV zu ihrer Finanzierung Mitgliedsbeiträge, als Einmalbeitrag oder pro Rata temporis, erheben. Im Gegenzug erhalten die Mitglieder abstrakte Leistungen der EWIV, die ausschließlich Ihr berufliches und geschäftliches Fortkommen dienlich sind. k) Sie darf alle Geschäfte tätigen, die ihrem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. l) Die EWIV hegt keine Gewinnerzielungsabsicht. m) Unterstützung bei der Registrierung in einer europäischen Krankenversicherung, um assoziierten Mitgliedern deren Vorteile zugänglich zu machen und so zum Zusammenwachsen der Europäischen Union als Gemeinschaft beizutragen. n) Bereitstellung von Hilfestellungen bei der Errichtung einer EWIV und der Gründung gemeinnütziger Stiftungen. o) Ich bestätige, dass ich keine Vorstrafen habe, beteuere, keiner kriminellen Organisation anzugehören, und verpflichte mich, die geltenden Gesetze einzuhalten. Die oben bezeichneten Statuten sind ein Auszug aus dem Gründungsvertrag wie im Handelsregister hinterlegt und bilden die Basis für die Partnerschaft aus diesem Assoziationsvertrag auf der Gesetzesgrundlage der Privatautonomie.